Wir haben für die gesetzlichen Forderungen der Datenschutzgrundverordnung in Policom folgende Funktionen integriert:
Der
§76 BDSG sieht vor, dass in automatisierten Verarbeitungssystemen
Verantwortliche und Auftragsverarbeiter mindestens die folgenden
Verarbeitungsvorgänge zu protokollieren haben:
Erhebung,
Veränderung,
Abfrage,
Offenlegung einschließlich Übermittlung,
Kombination
Löschung
Policom
wird diese Anforderungen erfüllen und nach Absprache auf die betroffenen
Datenstrukturen unserer Kunden angepasst. Damit werden alle Erstellen-,
Ändern- und Löschoperationen automatisch protokolliert. Diese Daten
werden nach der vom Gesetz geforderten Speicherdauer vom Programm
gelöscht.
Aktivitäten der Obeco GmbH in Koblenz mit der Geschäftsprozess-Automation Policom.Net