Aktivitäten der Obeco GmbH in Koblenz mit der Geschäftsprozess-Automation Policom.Net

Montag, 16. April 2018

Datenschutzgrundversorgung: Löschpflichten beachten

Nach Artikel 17 Absatz 1 Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) sind personenbezogene Daten künftig unverzüglich zu löschen, wenn
  • die personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind,
  • die betroffene Person ihre Einwilligung widerruft und es an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung fehlt,
  • die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegt und keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vorliegen,
  • die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden,
  • die Löschung der personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich ist oder,
  • die personenbezogenen Daten eines Kindes in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft ,d.h. Internetangebote wie Medien, Webshops oder Online-Spiele erhoben wurden.
Wir haben Policom um die entsprechenden Funktionen zur Datenpflege erweitert. Personenbezogene Daten werden  nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten ermittelt und angezeigt. Diese Daten werden nach Freigabe programmatisch anonymisiert.

Wir bitten unsere Kunden uns hierzu anzusprechen.